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4.1 Verträge und Handbücher

 Christina Westerhorstmann

Ihr Franchise-Profi
Christina Westerhorstmann

Franchise ist eine unternehmerische Zusammenarbeit rechtlich unabhängiger Partner. Um diese zu regeln, bedarf es eines Franchise-Vertrags. Die Fülle der unternehmerisch notwendigen Regelungsinhalte macht es so gut wie immer notwendig, zum Vertrag ein Handbuch zu verfassen. Diese spezifiziert die unternehmensrelevanten Regelungsinhalte, auf die im Vertrag - auch aus Platzgründen - nur verwiesen werden kann.

Unter der Führung der Peckert Gruppe hat ein spezialisiertes Team (Rechtsanwalt Joachim Klapperich, Rechtsanwalt Dr. Patrick Giesler, Christina Westerhorstmann) standardisierte Vertrags- und Handbuchmodule erstellt.

Das erste Modul ist das Vertragskonzept. Es fasst die notwendigen Regelungsinhalte für die Markenwelt und das Franchise-System zusammen und gibt dem Franchise-Geber die Möglichkeit, die wesentlichen Vertragsinhalte mit ihren kaufmännischen und systemischen Auswirkungen hausintern zu diskutieren.

Das zweite Modul ist dann der Franchise-Vertrag. Er setzt das Vertragskonzept aus rechtlicher Sicht um und bereitet mit seinen Handbuchverweisen eine schnelle und unkomplizierte Handbucherstellung vor. Das dazu passende Handbuch ist weitgehend standardisiert und damit ohne größere externe Unterstützung umsetzbar.

Die exakte Vorgehensweise wird in einem halbtägigen Intensivworkshop "Kodifizierung" gemeinsam mit dem Franchise-Geber entwickelt. Dem Franchise-Geber wird im Nachgang zum Intensivworkshop ein erster Fragebogen für das Vertragskonzept, eine erste Gliederung für den Vertrag und eine erste Gliederung für das Handbuch übergeben.

 

 

 Verträge und Handbücher

Professionelle Handbücher und Verträge sind das Ergebnis der Systementwicklung und nicht ihre Voraussetzung! Zum Systemstart können Sie auf unsere Start-up Handbücher ab 3.800 Euro setzen und so Ihr Geld für die Partnerakquisition verwenden.

 

Der Intensivworkshop "Kodifizierung" kostet 980 Euro zzgl. MwSt. und beinhaltet die Tagungsunterlagen mit dem Fragebogen und den beiden Gliederungen.

Christina Westerhorstmann lässt Ihnen gerne ein individuelles Angebot zukommen und beantwortet Ihnen Ihre ersten Fragen: (recht@peckert.de, Tel. 0228-91158.0).