Auch wenn der Franchise-Vertrag ein wesentlicher Bestandteil eines Franchise-Systems ist und in dem Franchise-Vertrag die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen dem Franchise-Geber und dem Franchise-Nehmer gelegt werden. Die Ausarbeitung des Franchise-Vertrages steht sowohl bei der Gründung eines Franchise-Systems als auch bei dessen Neustrukturierung nicht am Anfang, sondern am Ende der Gründungs- bzw. Umstellungsphase. Durch die Systematisierung der Beratung im Rahmen von peckert Markenfranchise und dem damit verbundenen ständigen Informationsaustausch zwischen den jeweils involvierten Beratern hat sich gezeigt, dass ein auf das jeweilige Franchise-System maßgeschneiderter Franchise-Vertrag nicht nur eine klare Definition der Kunden-, Unternehmer- und Lieferantenwelt erfordert. Notwendig ist vielmehr, dass auch das Zusammenspiel dieser Welten im Rahmen des Franchise-Systems klar herausgearbeitet wird. Praktische Erfahrungen zur Gestaltung der Markenwelt sammeln Diese praktischen Erfahrungen, die sich von den Erfahrungen des Franchise-Gebers mit Filialbetrieben und/ oder seinem eigenen Betrieb unterscheiden, dienen insbesondere dazu, die Unternehmerwelt zu erproben und fein zu justieren. Zugleich dient sie auch zur Abstimmung der Kunden- und Lieferantenwelt. Außerdem ist das für das Supply-Chain-Management des Franchise-Gebers notwendige Maß an Informationsaustausch zwischen dem Franchise-Nehmer, dem Franchise-Geber und den Systemlieferanten festzulegen. Ziele und Wachstumspotenziale im Franchise-Vertrag berücksichtigen Ausgehend von diesen Leistungskatalogen kann dann der Franchise-Vertrag in Abstimmung mit den Franchise-Handbüchern maßgeschneidert werden. Auch wenn viele Regelungen eines Franchise-Vertrages standardisierbar sind, ist die Feinjustierung auf das Franchise-System unerlässlich. Insbesondere ist es bei der Ausarbeitung des Franchise-Vertrages erforderlich, auch die zukünftigen Ziele und Wachstumspotenziale des Franchise-Systems zu berücksichtigen. Es ist daher notwendig, an den richtigen Stellen die jeweils gebotenen Änderungs- und Anpassungsklauseln in den Vertrag einzuarbeiten, damit dem Franchise-System die Möglichkeit des Wachstums verbleibt und nicht bei jeder Systemanpassung eine vollständige Vertragsänderung mit allen Franchise-Nehmern durchgeführt werden muss. In welchen Bereichen solche Änderungs- und Anpassungsklauseln notwendig sind, kann sich nur in jedem Einzellfall ergeben. Auch wenn der Franchise-Vertrag erst das Ergebnis des Systemaufbaus ist, empfiehlt es sich jedoch, auch während der Entwicklung der einzelnen Welten darauf zu achten, dass diese nicht nur praktisch umsetzbar, sondern auch rechtlich zulässig sind. So gibt es bei der Erstellung des Franchise-Vertrages keine Anpassungsprobleme. Hier zeigt sich insbesondere der Vorteil eines stufenweise aufeinander abgestimmten Systemaufbaus bzw. einer entsprechenden Systemanpassung, da durch den ständigen Austausch und die Einbindung aller beim Systemaufbau beteiligten Berater ein in sich geschlossenes und einheitliches Markenfranchise-System entstehen und in dem Franchise-Vertrag widergespiegelt werden kann. Weitere Informationen unter Tigges Rechtsanwälte. |
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